ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

 

 

1 Allgemeines

1.
Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2.
Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrundegelegt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos veranlassen.

 

3.
In der Regel erfolgen Lieferung und Rechnung für den in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Hersteller. Demgemäß gelten diese AGB auch im Verhältnis zwischen Hersteller und Kunde. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen in diesen Fällen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Heer.

§ 2 Angebote


Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere schriftliche, ausdrücklich als solche bezeichnete  Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.

§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

1.
Werden uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

2.
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

§ 4 Preise

1.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als vier Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir an Stelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muß den Rücktritt spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per Telefax genügt, eine solche per E-Mail nicht.

§ 5 Lieferzeit

 

1.
Ist als Liefertermin kein Kalenderdatum genannt (z.B. Lieferfrist eine Woche), so gilt eine Lieferung innerhalb von sechs Werktagen nach der angegebenen Lieferfrist noch als rechtzeitig.

2.
Falls wir oder der Hersteller schuldhaft einen ausdrücklich vereinbarten Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat  der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.
Wird uns bzw. dem Hersteller die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

4.
Vor Ablauf der gemäß Nr. 3. verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als zwei Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessenwegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.
Wir haften ferner nach den  gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns bzw. dem Hersteller zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns oder dem Hersteller zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.
Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns oder dem Hersteller zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.
Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede volle Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

8.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.

§ 6 Versand

1.
Der Versand erfolgt in der Regel kostenfrei; Heer behält sich die Geltendmachung von Versandkosten für den Fall der Unterschreitung einer Mindestmenge von 50 kg je Hersteller vor. Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Verladung der Ware  über, auch wenn  der Versand mit  eigenen Fahrzeugen des Herstellers erfolgt. Wir bzw. der Hersteller sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

2.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

§ 7 Zahlung

1.
Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei uns.

2.
Der Käufer kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

3.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns - auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind - sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

4.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/ Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel/Schecks. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind so ohne Abzug sofort zu zahlen.

5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertrag beruht.

§ 8 Gewährleistung / Haftung

 

1.
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Diesbezügliche Rügen sind von dem Käufer innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu erheben.

2.
Wir bzw. der Hersteller sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich - auch per Telefax, nicht E-Mail - gerügt hat. Soweit ein von uns bzw. dem Hersteller zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir bzw. der Hersteller zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessen Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltendmachen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir bzw der Hersteller uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

6.
Die Haftungsbeschränkung nach Nr. 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfaßt ist.

8.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im übrigen nicht. Die in Nr. 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

9.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung  ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln erfüllt hat.

2.
Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

§ 10 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation vermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluß der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung dieser Daten überwiegt.

§ 11 Salvatorische Klausel

1.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

2.
Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.

§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Läufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

2.
Gerichtsstand für beide Seiten ist Hamburg.

A. Heer Vertrieb GmbH & Co KG